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Dr. G. Demal M.Sc.
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Die Vergütungen für zahnärztliche Behandlungen sind vom Gesetzgeber in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) festgeschrieben. Diese berücksichtigt Aufwandskosten jeglicher Art (Raumkosten, Personalkosten, Materialkosten, Investitionen, etc.). Sie kann innerhalb gewisser Grenzen an den individuellen Zeitaufwand für die jeweilige Behandlung angepasst werden. In der Zahnmedizin müssen beinahe alle Handgriffe auf den einzelnen Fall abgestimmt werden, verbilligte Massenproduktionen sind deshalb nicht möglich.

Für gesetzlich Vesicherte gilt der sog. BEMA-Katalog. In diesem Katalog sind deutlich weniger Leistungen erfasst, als moderne Zahnheilkunde bereithalten kann. Zudem berücksichtigt der Leistungskatalog keine zeitlichen Komponenten. Leistungsvergütungen, die jedoch in beiden Katalogen übereinstimmend erfasst sind, unterscheiden sich meist nur unwesentlich.

Laut Statistischem Bundesamt liegen die Aufwandskosten einer zahnärztlichen Praxis in Deutschland im Durchschnitt bei 356.000,-€ pro Jahr (2011, ohne Einkommen des Arztes). Abhängig von der Anzahl der jährlichen Arbeitsstunden ergibt dies einen Nettostundensatz von ca. 250,-€. Eine durchschnittliche Praxis benötigt demnach 250,-€ Umsatz pro Stunde, um die Kosten zu decken.

Beispiel:
Eine mittelgroße "weiße" Zahnfüllung aus Komposit dauert ca. 30 Minuten. Der Zahnarzt rechnet hierfür nach der allgemeinen Gebührenordnung (GOZ) ab und erhält, je nach Aufwand, zusammen mit den üblichen Begleitleistungen* wie:

  • *10,72 € Beratung
  •   *6,46 € Kältetest
  •   *8,41 € Trockenlegung des Zahnes
  •   *7,75 € Betäubungsspritze

insgesamt zw. 100-150 EUR, je nach Größe und verwendetem Material für die Füllung.


Die genannten Preise berücksichtigen nicht wie hoch sich Ihre Versicherung beteiligt! Die Höhe eventueller Zuzahlungen ist von mehreren Faktoren abhängig und muss stets individuell berechnet werden.

Natalie Landgraf  (Bild), ist unsere fortgebildete Verwaltungsfachkraft. Bei Fragen Rund um Ihre Abrechnung ist sie Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Sind Leistungen aller Voraussicht nicht durch Ihre Versicherung gedeckt, besprechen wir dies mit Ihnen. In solchen Fällen erhalten Sie vorab stets eine Kostenaufstellung und Sie können in Ruhe entscheiden, ob die vorgeschlagene Versorgung für Sie in Frage kommt.

Wir arbeiten zudem mit externen Abrechnungsstellen zusammen. Hier werden unsere Abrechnungen überprüft und bei Bedarf sehr günstige Teilzahlungsmodalitäten angeboten.

Um den Eigenanteil bei gesetzlich versicherten Personen zu senken, werden private Zusatzversicherungen deshalb immer beliebter.


Zahn-Zusatzversicherungen

                Sendemitschnitt

3min Videomitschnitt der Sendung "Geld & Leben" im Bayerischen Fernsehen am 24.11.2008. Der Film zeigt einen redaktionellen Beitrag über aktuelle Zahnzusatzversicherungen und ist in unserer Praxis entstanden. (Download ca. 30MB, Wiedergabe mit Windows Media Player oder anderen Playern)